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SBF-Binnen und die 3sm Zone in Spanien - Stand 04. April 2018

SBF-Binnen und die 3sm Zone in Spanien

Update vom 05. April 2018

1. Rückgängig machen des Annexo XIII
 
Es gibt offiziell Bemühungen Seitens der spanischen Behörden, die Zulassung des SBF-Binnen in der 3sm Zone wieder rückgängig zu machen!
Es könnte also gut sein, dass diese Regelung nicht mehr lange gilt!
Yacht-Masters hält sie darüber auf dem Laufenden!

2. Im Falle eines Unfalles...

welcher, aufgrund seiner Schwere, vor dem Seeunfall-Untersuchungsgericht verhandelt werden muss, gilt ausschliesslich deutsches Seerecht!
Das heisst konkret:
1. Nach deutschem Seerecht ist der SBF-Binnen auf See-Gewässer nicht zulässig - Es ist fahren ohne Führerschein!
2. Es besteht keinerlei Versicherungsschutz!

Bei nähren Fragen zögern sie nicht uns zu kontaktieren!
Roger Schneiter - +34 655 991 611

Es ist also dringenst davon abzuraten mit dem SBF-Binnen hier auf Mallorca ein Boot zu chartern!
Die Vercharterer werden es ihnen natürlich geben, da es die spanischen Behörden erlauben. Aber rechtlich gesehen fahren sie als Inhaber des deutschen SBF-Binnen Scheins ohne Fahrerlaubnis, denn es gilt ohne jeden Zweifel deutsches Seerecht!

Die Konsequenzen im Falle eines Unfalls wären fatal!

Ursprünglicher Artikel vom 26. April 2017

1. Gesetzliche Situation

Um das mit dem SBF-Binnen auf dem Mittelmeer zu verstehen muss man sich zunächst mal vergegenwärtigen, dass es bei spanischen Bootsführerscheinen keine Unterscheidungen zwischen See und Binnen gibt. Und Hobbyregelungen sind nun mal nationales Recht. Es haben zwar ein paar Länder, darunter Deutschland, eine gemeinsame Erklärung mit der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Nachweise unterzeichnet (UN Resolution 40).

Aber ACHTUNG: Spanien gehört nicht dazu, Spanien hat diese Anerkennung nicht ratifiziert!

 

Weil die Spanier also tun und lassen können, was sie wollen, haben sie ein Dekret (19071 ORDEN FOM/3200/2007, de 26 de octubre) erlassen, in dem es zunächst mal heißt, dass EU-Bürger dann schippern dürfen, wenn sie über eine Erlaubnis ihres Wohnsitz- oder Geburtslandes verfügen und innerhalb der Beschränkungen dieser (nationalen) Erlaubnis (titulation).

 Weiter heißt es, "Spanische Wasserfahrzeuge dürfen ohne Besatzung vermietet werden an jede physische Person mit einem der in Anhang 12 genannten Befähigungsnachweise mit den für diese im selben Anhang genannten Beschränkungen".

 

Und genau in diesem Anhang heißt, dass man mit dem SBF-Binnen 3sm raus fahren darf aber innerhalb der 3sm von der Küste entfernt bleiben muss! Darin unterscheiden sich dann auch der SBF-Binnen und der SBF-See, welcher nicht der Einschränkung auf die 3sm-Zone unterliegt... so steht es in besagtem Anhang! Diese 3sm für den SBF-Binnen sind der Praxis von der Guradia Civil für Charter- und Eignerschiffe anerkannt.

Nachlesen kann man dies im „Anexo XII Títulos expedidos por otros Estados“ zum Real Decreto FOM 3200/2007 vom 26.10.07 mit dem Anhang 12.

 

Soweit die gesetzliche Situation!

2. Charterpraxis

 

Unter Motor

Unter Motor ist die Praxis auf Mallorca bei den meisten Charterfirmen so, dass bei kleineren Motorbooten (bis ca. 10m) der SBF-Binnen anerkannt wird (individuelle Unternehmenspraxis!).

Als Einschränkung muss hier gesagt werden, dass es mit dem SBF-Binnen generell verboten ist, Küstenabschnitte mit Steilküste zu befahren! Dies sind im Wesentlichen alle Gebiete an der Westküste ab Sa Dragonera / St.Elm Richtung Port Sollér und darüber... und auch an der Ostküste gibt es einige Abschnitte welche nicht befahren werden dürfen.

Dafür darf auch mit dem SBF-Binnen zum Beispiel nach Caprera gefahren werden.

 

Grössere Yachten ab ca. 12m werden aus versicherungstechnischen Gründen meist gleich mit Skipper angeboten.

 

Unter Segel

Die Praxis bei Segelyachten schaut so aus, dass die meisten Charterfirmen den SKS verlangen.

Grund ist der Unfallbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen zur SY Special One. Dort findet man im Anhang auch die übersetzte spanische Untersuchung zur SY Kelbo. Und darin nimmt der Gutachter in seiner Stellungnahme zu einem tödlichen Unfall auf einem Törn vor Mallorca zur Nachbarinsel mehrmals auf die fehlende Erlaubnis des Skippers Bezug, der nur über den SBF See verfügte.

 

 

Soviel zu diesem Thema!

Stand: 26.04.2017

 

Roger Schneiter, Yachtmasters Islas Baleares S.L.

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